Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, die eine Heizung in einem bestehenden Ein- oder Zweifamilienhaus oder Reihenhaus tauschen. Antragsberechtigt sind unter anderem Eigentümerinnen und Eigentümer, Bauberechtigte sowie Mieterinnen und Mieter. Ein Hauptwohnsitz am Standort ist nicht erforderlich, eine Einkommensprüfung gibt es nicht.